Darstellung und Kommentierung von Entscheidungen zu § 24 SGB VIII in dejure.org (v. Tage) von Dr.jur.Vera Slupik(c), Berlin
Die Entscheidung des OVG Niedersachsen v. 20.6.2019(10 ME 134/19), wie sie auch in der Entscheidungsdatenbank Niedersachsen abgedruckt ist, bekräftigt die Tendenz der Gerichte, die Zuweisung eines Kindertagesstättenplatzes generell als Anspruch des Kindes zu verstehen und einen Kapazitätsvorbehalt abzulehnen. Das entspricht dem Sinn und Zweck des Gesetzes, den Absichten und Motiven des Gesetzgebers und schließlich dem Wortlaut.
Dies bekräftigt auch das OVG Berlin-Brandenburg am 14.8.2019 (Az. 6 B 13.17), abgedruckt in NVwZ-RR 2019, 1050 und in der Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg.Der Staatsvertrag zwischen beiden Bundesländern gewährt einen Rechtsanspruch auf Kitabetreuung in beiden Gebieten, den Behalt des bisherigen Platzes bei Umzug, ggfls.einen neuen Platz.Auch hier wird ein Kapazitätsvorbehalt abgelehnt.
In dem Urteil des OVG Saarland v. 4.7.2019 - 2 A 225/18 -, wie es auch in der Rechtsprechungsbank abgedruckt ist, wurde die Kostentragung und -berechnung im einzelnen durchgeführt.Dabei ist Berufsausbildungsbeihilfe voll als Einkommen anzurechnen und kann - wie im vorliegenden Fall - zu einer Erhöhung des anzurechnenden Einkommens führen mit Folgen für die Kostenfestsetzung des
Kindertagesstättenbeitrages.Das ist systemkonform, wie sich der ausführlichen
Begründung des Gerichts auch entnehmen läßt.
Siehe weitere neuere Entscheidungen dazu auf dejure.org und juris.
Dies bekräftigt auch das OVG Berlin-Brandenburg am 14.8.2019 (Az. 6 B 13.17), abgedruckt in NVwZ-RR 2019, 1050 und in der Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg.Der Staatsvertrag zwischen beiden Bundesländern gewährt einen Rechtsanspruch auf Kitabetreuung in beiden Gebieten, den Behalt des bisherigen Platzes bei Umzug, ggfls.einen neuen Platz.Auch hier wird ein Kapazitätsvorbehalt abgelehnt.
In dem Urteil des OVG Saarland v. 4.7.2019 - 2 A 225/18 -, wie es auch in der Rechtsprechungsbank abgedruckt ist, wurde die Kostentragung und -berechnung im einzelnen durchgeführt.Dabei ist Berufsausbildungsbeihilfe voll als Einkommen anzurechnen und kann - wie im vorliegenden Fall - zu einer Erhöhung des anzurechnenden Einkommens führen mit Folgen für die Kostenfestsetzung des
Kindertagesstättenbeitrages.Das ist systemkonform, wie sich der ausführlichen
Begründung des Gerichts auch entnehmen läßt.
Siehe weitere neuere Entscheidungen dazu auf dejure.org und juris.
ic - 26. Dec, 18:04