Rubiks Zauberwürfel - Marke oder Patent? Entscheidung des EuGH, Urt. v. 10.11.2016 - C-30/15 P. Für "Rubik's cube" ist eine dreidimensionale Unionsmarke für "Dreidimensionale Puzzels" eingetragen, die die Seven Towns(UK) beantragt hatte. Der deutsche Spielzeughersteller Simba Toys meint, daß wegen der Drehbarkeit eine technische Lösung im Würfel enthalten sei, die nur durch Patent geschützt würde. Nach erfolglosem Verwaltungsverfahren und Klage beim EuG(T-450/09), liegt nach Rechtsmittel zum EuGH dessen Entscheidung jetzt vor (Urt. v. 10.11.2016 - C-30/15 P). "Da unbestritten ist, daß das fragliche Zeichen aus der Form einer konkreten Ware und nicht aus einer abstrakten Form besteht, hätte das Gericht somit die technische Funktion der konkreten Ware, d.h., eines dreidimensionalen Puzzles, bestimmen und diese bei der Beurteilung der Funktionalität der wesentlichen Merkmale dieses Zeichens berücksichtigen müssen"(Rz.47). Der EuGH sieht "Dreidimensionales Puzzle" als Oberbegriff und die Drehbarkeit als technische Funktion.Das entspricht der Lebens- wirklichkeit, weil die Drehbarkeit das Spielzeug charakterisiert, denn Ziel ist, gleichfarbige Seiten des Würfels durch Betätigen des Drehmechanismus zu erzeugen.